KFW-Förderung für Heizungen in Berlin und Brandenburg – bis zu 70% Zuschuss

KFW-Förderung für Effizienzhaussanierung, bis zu 35% Zuschuss

BAFA-Förderung für Fassadendämmung, Dachsanierung und Fenstersanierung bis zu 20% Zuschuss

Zusätzlich zum regulären Fördergeld erhältlich: 50% Fördergeld für die Energieberaterkosten

KFW-Förderung für klimafreundliche Heizungen – Wir begleiten Sie

Lassen Sie sich von uns bei der Beantragung von KFW-Fördermitteln für Ihre neue Heizungsanlage unterstützen. Egal ob Wärmepumpe, Biomasse- oder Solarthermieanlagen – nutzen Sie Zuschüsse von bis zu 70% Ihrer Investitionskosten.

Das leisten wir für Sie:

  • Überprüfung der Fördervoraussetzungen für Ihre geplante Heizung
  • Vollständige Betreuung des Antragsverfahrens im KFW-Portal
  • Vorbereitung aller erforderlichen Unterlagen und Nachweise
  • Abstimmung mit Ihrem Heizungsfachbetrieb oder
    Vermittlung eines qualifizierten Heizungsfachbetriebes
  • Unterstützung vom Antrag bis zur Auszahlung der Förderung
  • Heizlastberechnung

Mit unserem Know-how sparen Sie Zeit und Aufwand – und sichern sich die maximale finanzielle Unterstützung für Ihr Heizungsprojekt.

Kostenloses Erstgespräch am Telefon

Im Rahmen eines kostenlosen unverbindlichen Erstgesprächs können entscheidenden Punkte besprochen werden:
– Ist die Nutzung von Fördergeld grundsätzlich möglich ?
– Für welche Nebenleistungen kann ebenfalls Fördergeld gezahlt werden?
– Welche Anforderung werden gestellt, um Fördergeld zu erhalten?
– Ist die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans sinnvoll?
– Was kosten die Leistungen Ihres Energieberaters ungefähr?

Sie haben eine Immobilie gekauft oder interessieren sich für eine Immobilie?

Sie möchten nicht die „Katze im Sack“ kaufen? Mit geschultem Blick eines Diplom-Bauingenieurs mit 25 Jahren Praxiserfahrung und aus der Sicht eines Bausachverständigen und Energieberaters beurteile ich Ihr Haus. Eklatante Mängel, Schäden und Schimmel können schon in einer ersten Besichtigung aufgezeigt und erkannt werden.

Darüber hinaus erkennen und erläutern wir die gesetzliche Erfordernis von Saniermaßnahmen.

Nach Gebäudeenergiegesetz GEG („Heizungsgesetz“) besteht eine Sanierungspflicht betrifft für Käufer oder Erben von älteren Ein- und Zweifamilienhäusern.
Wer eine sanierungspflichtige Immobilie übernimmt, hat in der Regel zwei Jahre Zeit, um die energetischen Mindeststandards gemäß Gebäudeenergiegesetz zu erfüllen. Die Vorschriften gelten unabhängig davon, ob das Haus selbst bewohnt oder vermietet wird. Förderungen von BAFA und KfW helfen die Sanierungskosten zu senken. Wir können im Rahmen einer ersten Begehung oft schon abschätzen, welche Saniermaßnahmen erforderlich werden um den Standard nach GEG zu erfüllen. Ebenfalls können wir Sie auch zu allen weiteren Saniermaßnahmen beraten: Sanitär, Innenausbau, etc.

Sie haben alte Immobilie gekauft oder interessieren sich für eine Immobilie?

Sie möchten nicht die „Katze im Sack“ kaufen? Mit geschultem Blick eines Diplom-Bauingenieurs mit 25 Jahren Praxiserfahrung und aus der Sicht eines Bausachverständigen und Energieberaters beurteile ich Ihr Haus. Eklatante Mängel, Schäden und Schimmel können schon in einer ersten Besichtigung aufgezeigt und erkannt werden.

Darüber hinaus erkennen und erläutern wir die gesetzliche Erfordernis von Saniermaßnahmen.

Nach Gebäudeenergiegesetz GEG („Heizungsgesetz“) besteht eine Sanierungspflicht betrifft für Eigentümer von älteren Ein- und Zweifamilienhäusern nach Kauf oder Erbschaft.
Verpflichtend sind oft der Austausch alter fossiler Heizungen und die Dämmung der obersten Geschossdecke.
Bei Nichteinhaltung können Bußgelder verhängt werden. Förderungen von BAFA und KfW helfen die Sanierungskosten zu senken.

Im Rahmen einer ersten Vor-Ort-Begehung können wir Wir helfen die wichtigsten Maßnahmen zu finden und zu priorisieren.

Ein iSFP individueller Sanierungsfahrplan ist ein vom BAFA gefördertes und  entwickeltes Bewertungsdokument um Ihr Haus standardisiert zu bewerten.

Mit komplexen Berechnungsmethoden nach DIN18599 wird die Gebäudehülle erfasst und die Energieverluste Ihrer „thermischen Hülle“ berechnet. Im Sanierfahrplan werden konkrete Saniervorschläge unterbreitet und das zugehörige Energiesparpotential aufgezeigt.

Der fertige Sanierfahrplan verpflichtet Sie zu nichts. Sollten Sie sich für eine oder mehrere Saniermaßnahmen aus dem iSFP entscheiden, so können Sie 5% Bonusförderung erhalten. Gleichzeitig steigt Ihr Förderbudget von 30.000€ auf 60.000€. Schon bei einer einzelnen Saniermaßnahme, beispielsweise ein Fenstertausch rechnet sich der Sanierfahrplan.

Wir erstellen für Sie Ihren Sanierfahrplan. Dazu gehört auch eine Beratung und Begehung vor Ort.

Heizungsförderung ist komplex

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