Allgemeines
Was kostet mich eine erste telefonische Beratung?
Ja, das erste telefonische Beratungsgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Es ist meist begrenzt auf ca. 15 Minuten. Ich höre mir Ihr Anliegen an und erkläre, welche Leistung für Ihre Situation sinnvoll ist — ohne Verpflichtung. Dabei berate ich Sie oft schon kostenlos.
In welchem Gebiet sind Sie tätig?
Mein Büro befindet sich in Wildau. Ich betreue Projekte in der gesamten Region Berlin und Brandenburg — bei größeren Projekten auch darüber hinaus.
Arbeiten Sie mit bestimmten Handwerksfirmen zusammen?
Ich bin vollständig unabhängig von Herstellern und Handwerksbetrieben. Aus meinem gewachsenen Netzwerk kann ich bei Bedarf zuverlässige Firmen empfehlen — es besteht aber keinerlei finanzielle Verbindung.
Betreuen Sie auch Gewerbeobjekte und Kommunen?
Ja. Ich bin als Energieberater für Wohn- und Nichtwohngebäude (DENA) sowie für Energieaudits nach DIN 16247 zugelassen und berate Gewerbetreibende, Industrieunternehmen, Kommunen und Gemeinden.
Fördermittel
Ich habe bereits einen Handwerker — kann ich trotzdem Förderung beantragen?
Ja, genau dafür gibt es unseren Fördergeldservice. Wichtig: Der Förderantrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden. Idealerweise nehmen Sie den Kontakt zu uns auf, bevor die Firma beauftragt wird. Sofern Sie bereits eine Anzahlung geleistet haben, ist die Förderung nicht mehr möglich — da können auch wir nicht mehr helfen. Nehmen Sie bitte Kontakt auf, bevor der Auftrag erteilt wird. Im Rahmen unseres Fördergeldservices prüfen wir, ob das Angebot den Fördergeldrichtlinien entspricht und auch tatsächlich gefördert werden kann.
Wie hoch kann die Förderung ausfallen?
Das hängt von der Maßnahme ab. Einzelmaßnahmen werden mit bis zu 25 % bezuschusst, beim Heizungstausch sind bis zu 70 % möglich. Meine Beratungsleistung selbst kann in der Regel zu 50 % vom BAFA oder KfW gefördert werden — sofern ich Ihr Mandat für die Energieberatung und Baubegleitung oder den Fördergeldservice habe und Sie eine förderfähige energetische Sanierung durchführen.
Wann lohnt sich ein Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Immer, wenn Sie mehrere Maßnahmen über die nächsten Jahre planen. Der iSFP gibt Ihnen Planungssicherheit, sichert den 5 %-BAFA-Bonus auf alle Folge-Maßnahmen und wird selbst zu bis zu 80 % gefördert.
Wie wird der iSFP für große WEG's gefördert?
Ab zwei Wohneinheiten erhöht sich das Fördergeld vom BAFA für einen iSFP leider nicht mehr. Demgegenüber steigt mit Gebäudgröße und Anzahl der Wohneinheiten der Bearbeitungsaufwand. Für ein Objekt mit 40 Wohneinheiten rechnen Sie mit mehreren tausend Euro Bearbeitungskosten — demgegenüber bleibt die Förderhöhe limitiert.
Für eine WEG, die noch völlig unschlüssig ist, ob sie überhaupt das Geld für eine Sanierungsmaßnahme aufbringen kann, bietet sich eine freie Beratung mit 30–50 Seiten Umfang ab 1.000 € netto zzgl. MwSt. besser an. Ein iSFP enthält leider nur einen Textteil von 1–2 Seiten gemäß BAFA-Vorgaben.
Der iSFP lohnt sich immer bei größeren geplanten Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle, da er die Förderquote von 15 % auf 20 % steigert und zusätzlich das Budget von 30.000 € pro Wohneinheit auf 60.000 € pro Wohneinheit erhöht.
Sofern die WEG nur beabsichtigt, die Heizung mit Fördergeld zu tauschen oder Fernwärme anzuschließen, verbessert der iSFP die mögliche Fördergeldhöhe leider nicht. Auch hier ist es für WEG's in der Regel sinnvoller, auf eine freie Beratung auszuweichen.
Alle Beratungskosten für freie Energieberatungen können zu 50 % rückwirkend gefördert werden, sofern sich die WEG entschließt „irgend“ eine förderfähige Sanierungsmaßnahme umzusetzen und dabei Fördergeld in Anspruch nimmt. Dies geht teilweise sogar Jahre später — sofern die Fördergeldbedingungen erhalten bleiben … was ungewiss ist.
Baubegleitung & Sanierung
Wozu benötige ich eine Baubegleitung?
Eine energetische Baubegleitung stellt sicher, dass die geplanten Sanierungsmaßnahmen auch tatsächlich normgerecht und qualitätsgesichert ausgeführt werden. Sie ist außerdem Voraussetzung für bestimmte KfW-Förderungen (z. B. KfW-Effizienzhaus) und wird vom BAFA zu 50 % gefördert. Besonders wichtig ist sie, wenn Sie selbst nicht vor Ort sein können oder kein baufachliches Wissen mitbringen — wir übernehmen die Kontrolle in Ihrem Interesse: von der Vorabprüfung über die Ausführungskontrolle bis zur technischen Abnahme.
Ein Beispiel aus der Praxis:
Ein Kunde möchte das Dach seines EFH (Baujahr ca. 1980) neu ausbauen und dämmen. Wir prüften die Substanz vorab: Ist eine Unterspannbahn vorhanden? Wenn ja — ist diese noch intakt? Welche Restlebensdauer ist zu erwarten? Ohne eine funktionierende Unterspannbahn kann die Dämmung nicht trocken bleiben.
Im Beispiel unseres Kunden war die Unterspannbahn entgegen unserer Erwartung vorhanden und in gutem Zustand. Einer Dachdämmung von innen stand nichts entgegen. Gleichzeitig haben wir eine geeignete Dampfbremse und einen diffusionsoffenen Dämmstoff zur Vermeidung von Folgeschäden empfohlen.
Bei älteren Gebäuden sind häufig keine Unterspannbahnen verbaut — und damit keine guten Voraussetzungen für eine Zwischensparrendämmung vorhanden. Dies ist vielen Hausbesitzern nicht bewusst. Unsere Beratung und Inaugenscheinnahme hilft vorab, die richtigen Entscheidungen zu treffen und mit realistischen Kostenannahmen zu starten.
Bei einer defekten oder nicht vorhandenen Unterspannbahn muss in der Regel die gesamte Dacheindeckung erneuert werden, um gleichzeitig eine neue Unterspannbahn auf den Sparren zu verlegen. Unsere Baubegleitung beinhaltet auf Wunsch daher auch vorab Bauteiluntersuchungen und eine weitergehende Analyse des Bestandes auf Eignung für die geplante Dämmmaßnahme. Durch unsere Begleitung helfen wir Kunden, die richtige Investitionsentscheidung zu treffen.
WEG's & Hausverwaltungen