Wie hoch ist die Förderung beim Fenstertausch?
Der Austausch von Fenstern und Außentüren wird im Rahmen der BEG Einzelmaßnahmen (BAFA) mit bis zu 20 % der förderfähigen Kosten bezuschusst — inklusive des 5-%-Bonus bei vorhandenem iSFP. Die Fördergrenze liegt bei 30.000 € pro Wohneinheit (60.000 € mit iSFP).
Auch Rollläden und Jalousien können mitgefördert werden — sofern sie im gleichen Zug eingebaut werden und die Wärmedämmung des Bauteil-Ensembles verbessern.
Der häufigste Fehler: Der Antrag kommt zu spät
Der BAFA-Förderantrag muss gestellt werden, bevor der Auftrag an den Handwerker erteilt wird. Wer erst nach der Beauftragung — oder gar nach dem Einbau — einen Antrag stellt, geht leer aus.
In der Praxis bedeutet das: Zuerst Angebote einholen, dann Förderantrag stellen, Bewilligungsbescheid abwarten, erst dann beauftragen. Unser Fördergeldservice übernimmt genau diesen Prozess für Sie.
Warum Bauschaum allein keine fachgerechte Lösung ist
Ein besonders häufiges Problem beim Fenstertausch: Die Anschlüsse werden ausschließlich mit Bauschaum gefüllt. Das ist nach anerkannten Regeln der Technik (RAL-Montage) nicht ausreichend. Ein korrekter Fensteranschluss erfordert drei Ebenen:
- Außen: Schlagregendicht — schützt vor eindringendem Wasser
- Mitte: Dämmendes Material — verhindert Wärmebrücken
- Innen: Luftdicht — verhindert Kondensation und Schimmel von innen
Ein fehlerhafter Anschluss kann dazu führen, dass sich trotz neuer Fenster Schimmel in den Laibungen bildet — weil kalte Luft oder Feuchtigkeit eindringt.
Was unsere Baubegleitung beim Fenstertausch beinhaltet
- Prüfung des Handwerkerangebots auf Förderfähigkeit
- Fördergeldservice bis zur vollständigen Auszahlung
- Beratung zu fachgerechten Fensteranschlüssen
- Beratung zu Rollläden und Jalousien (auch förderfähig)
- Beratung zur Wärmebrückenoptimierung an den Laibungen
- Prüfung der Dämmeigenschaften Ihrer Wand (Schimmelgefahr bei neuen Fenstern?)
- Ein Termin vor Ort
Unser Komplett-Paket „Baubegleitung EFH Fenstertausch INKL Fördergeldservice" kostet ab 900 € brutto — davon 450 € Eigenanteil nach BAFA-Rückerstattung.