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Wie hoch ist die Förderung beim Fenstertausch?

Der Austausch von Fenstern und Außentüren wird im Rahmen der BEG Einzelmaßnahmen (BAFA) mit bis zu 20 % der förderfähigen Kosten bezuschusst — inklusive des 5-%-Bonus bei vorhandenem iSFP. Die Fördergrenze liegt bei 30.000 € pro Wohneinheit (60.000 € mit iSFP).

Auch Rollläden und Jalousien können mitgefördert werden — sofern sie im gleichen Zug eingebaut werden und die Wärmedämmung des Bauteil-Ensembles verbessern.

Der häufigste Fehler: Der Antrag kommt zu spät

Der BAFA-Förderantrag muss gestellt werden, bevor der Auftrag an den Handwerker erteilt wird. Wer erst nach der Beauftragung — oder gar nach dem Einbau — einen Antrag stellt, geht leer aus.

In der Praxis bedeutet das: Zuerst Angebote einholen, dann Förderantrag stellen, Bewilligungsbescheid abwarten, erst dann beauftragen. Unser Fördergeldservice übernimmt genau diesen Prozess für Sie.

Warum Bauschaum allein keine fachgerechte Lösung ist

Ein besonders häufiges Problem beim Fenstertausch: Die Anschlüsse werden ausschließlich mit Bauschaum gefüllt. Das ist nach anerkannten Regeln der Technik (RAL-Montage) nicht ausreichend. Ein korrekter Fensteranschluss erfordert drei Ebenen:

Ein fehlerhafter Anschluss kann dazu führen, dass sich trotz neuer Fenster Schimmel in den Laibungen bildet — weil kalte Luft oder Feuchtigkeit eindringt.

Was unsere Baubegleitung beim Fenstertausch beinhaltet

Unser Komplett-Paket „Baubegleitung EFH Fenstertausch INKL Fördergeldservice" kostet ab 900 € brutto — davon 450 € Eigenanteil nach BAFA-Rückerstattung.

Autor

Markus Matz

Diplom-Bauingenieur (FH), zertifizierter Energieberater (BAFA, KfW, DENA) und Sachverständiger für Bauschäden. Tätig in der Region Berlin & Brandenburg seit über 25 Jahren.