Warum jetzt die Heizung tauschen?
Alte Gas- und Ölheizungen verursachen nicht nur hohe laufende Kosten — sie unterliegen auch zunehmend gesetzlichen Anforderungen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass neue Heizanlagen zu einem bestimmten Anteil auf erneuerbaren Energien basieren müssen. Gleichzeitig bietet der Staat aktuell erhebliche Förderungen für den Umstieg.
Doch nicht jede Wärmepumpe passt in jedes Gebäude, und nicht immer ist eine Wärmepumpe die wirtschaftlich sinnvollste Lösung. Genau das ist unsere Stärke: eine ehrliche, unabhängige Beratung, die Ihr konkretes Gebäude und Ihr Budget in den Mittelpunkt stellt.
Was wir für Sie leisten
- Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 als Grundlage für die richtige Auslegung
- Prüfung der Eignung verschiedener Wärmepumpensysteme (Luft-Wasser, Erd-Wasser, Luft-Luft)
- Wirtschaftlichkeitsvergleich: Wärmepumpe vs. Pelletheizung vs. Hybridlösung
- Beratung zu Klimageräten als Luft-Luft-Wärmepumpen — auch diese sind BEG-förderfähig
- Planung des hydraulischen Abgleichs und Heizkörperprüfung
- Erstellung und Einreichung des BEG-Förderantrags vor Auftragsvergabe
- Begleitung der Ausführung bis zur Abnahme und Fördermittelauszahlung
Wussten Sie? Klimageräte (Split-Geräte) sind technisch gesehen Luft-Luft-Wärmepumpen und können genauso wie wasserführende Wärmepumpen mit bis zu 70 % gefördert werden — bei deutlich niedrigeren Investitionskosten.
Ehrliche Beratung unter wirtschaftlichen Aspekten
Eine Wärmepumpe ist nicht immer die optimale Lösung — zum Beispiel bei schlecht gedämmten Altbauten mit hohem Vorlauftemperaturbedarf oder bei ungünstigen Platzverhältnissen. Wir sagen Ihnen offen, wenn eine andere Lösung für Ihr Gebäude sinnvoller ist.
Unsere Beratung ist vollständig unabhängig von Herstellern und Handwerksbetrieben. Wir empfehlen ausschließlich das, was technisch passt und sich wirtschaftlich rechnet.
Referenz
Für eine Doppelhaushälfte (Baujahr 1995, Wildau) haben wir Wärmepumpe und Heizkörpertausch geplant und begleitet, den hydraulischen Abgleich koordiniert und den BEG-Antrag gestellt. Ergebnis: –51 % Heizkosten pro Jahr.