Energieaudit DIN 16247

Das gesetzlich vorgeschriebene Energieaudit für Ihr Unternehmen — normkonform, systematisch und mit konkreten Handlungsempfehlungen zur Kostenreduktion.

Wer ist zur Durchführung verpflichtet?

Nach der EU-Energieeffizienzrichtlinie und dem deutschen Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) sind Unternehmen, die keine kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) sind, verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen. Alternativ kann ein zertifiziertes Energiemanagementsystem (ISO 50001) oder Umweltmanagementsystem (EMAS) die Auditpflicht ersetzen.

KMU sind gesetzlich nicht verpflichtet, können aber freiwillig ein Energieaudit durchführen lassen — und profitieren dabei von Fördermöglichkeiten und erheblichen Einsparpotenzialen.

Was das Energieaudit umfasst

Unternehmen, die ihrer Auditpflicht nicht nachkommen, riskieren Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Kommen Sie der Pflicht rechtzeitig nach — und nutzen Sie das Audit gleichzeitig als Chance zur Kostensenkung.

Typische Einsparpotenziale

Erfahrungsgemäß deckt ein professionelles Energieaudit in mittelständischen Unternehmen Einsparpotenziale von 15–30 % des Gesamtenergieverbrauchs auf. Besonders häufige Handlungsfelder sind:

Ablauf des Audits

Energieaudit beauftragen

Kommen Sie Ihrer gesetzlichen Pflicht nach — und nutzen Sie das Audit gleichzeitig zur nachhaltigen Senkung Ihrer Energiekosten.

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