Wer ist zur Durchführung verpflichtet?
Nach der EU-Energieeffizienzrichtlinie und dem deutschen Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) sind Unternehmen, die keine kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) sind, verpflichtet, alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen. Alternativ kann ein zertifiziertes Energiemanagementsystem (ISO 50001) oder Umweltmanagementsystem (EMAS) die Auditpflicht ersetzen.
KMU sind gesetzlich nicht verpflichtet, können aber freiwillig ein Energieaudit durchführen lassen — und profitieren dabei von Fördermöglichkeiten und erheblichen Einsparpotenzialen.
Was das Energieaudit umfasst
- Systematische Bestandsaufnahme aller energierelevanten Bereiche: Gebäude, technische Anlagen, Prozesse, Transport
- Analyse des aktuellen Energieverbrauchs auf Basis von Verbrauchsdaten und Vor-Ort-Begehungen
- Identifikation von Energieeffizienzpotenzialen in allen Verbrauchsbereichen
- Priorisierung von Maßnahmen nach Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit
- Schriftlicher Auditbericht gemäß DIN EN 16247-1
- Empfehlungen zur Umsetzungsreihenfolge und zu verfügbaren Förderungen
Unternehmen, die ihrer Auditpflicht nicht nachkommen, riskieren Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Kommen Sie der Pflicht rechtzeitig nach — und nutzen Sie das Audit gleichzeitig als Chance zur Kostensenkung.
Typische Einsparpotenziale
Erfahrungsgemäß deckt ein professionelles Energieaudit in mittelständischen Unternehmen Einsparpotenziale von 15–30 % des Gesamtenergieverbrauchs auf. Besonders häufige Handlungsfelder sind:
- Druckluftanlagen: undichte Leitungen, unnötige Druckniveaus
- Beleuchtung: Umstieg auf LED, Tageslichtsteuerung, Bewegungsmelder
- Wärme- und Kälteprozesse: Dämmung, Rückgewinnung, optimierte Betriebszeiten
- Gebäudehülle und Heizung: Modernisierungspotenziale bei älteren Betriebsgebäuden
- Fuhrpark und Transport: Analyse der Fahrprofile und Fahrzeugwahl
Ablauf des Audits
- Erstgespräch und Festlegung des Auditumfangs
- Sammlung und Auswertung von Energieverbrauchsdaten
- Vor-Ort-Begehung aller relevanten Bereiche
- Auswertung und Erstellung des Auditberichts
- Präsentation der Ergebnisse und Handlungsempfehlungen
- Optional: Begleitung bei der Umsetzung priorisierter Maßnahmen