Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand 01.03.2022 der Energieberatung & Ingenieurdienstleistungen Markus Matz
§ 1 Allgemeines
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im weiteren Text AGB genannt) gelten für sämtliche Leistungen zwischen den Vertragspartnern, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich Abweichendes vereinbart ist.
2. Abweichende entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden von der Energieberatung & Ingenieurdienstleistungen Markus Matz nicht anerkannt, es sei denn, dass die Energieberatung & Ingenieurdienstleistungen Markus Matz ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Die AGB von der Energieberatung & Ingenieurdienstleistungen Markus Matz gelten auch dann, wenn die Energieberatung & Ingenieurdienstleistungen Markus Matz in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren AGB abweichenden Bedingungen des Auftraggebers die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Vertragsschluss & Vertragsgegenstand
Die Angebote von der Energieberatung & Ingenieurdienstleistungen Markus Matz gelten nur bis zur im Angebot aufgeführten Bindefrist.
Als Grund für die Beauftragung der Energieberatung & Ingenieurdienstleistungen Markus Matz gilt ausschließlich der im Auftrag genannte Verwendungszweck. Der Auftraggeber ist verpflichtet der Energieberatung & Ingenieurdienstleistungen Markus Matz genaue Angaben über den Verwendungszweck zu machen und bei einer Änderung dies der Energieberatung & Ingenieurdienstleistungen Markus Matz unverzüglich mitzuteilen.
§ 3 Schriftform
1. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 4 Preise und Preiserhöhungen
1. Die Preise sind EURO-Preise. Sofern nicht anders ausgewiesen, sind alle genannten Preise Nettopreise auf die die jeweils zum Rechnungszeitpunkt gültige Umsatzsteuer hinzugerechnet wird.
2. Grundlage für die Berechnung der Leistungen von der Energieberatung & Ingenieurdienstleistungen Markus Matz ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültige Preisliste, sofern nichts Anderes vereinbart ist.
§ 5 Lieferungen, Leistungen, Mitwirkungspflicht des Auftraggebers, Hilfskräfte, weitere Sachverständige/Fachgutachter/ Energieberater
1. Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie von der Energieberatung & Ingenieurdienstleistungen Markus Matz schriftlich zugesagt worden sind.
2. Voraussetzung für die ordnungsgemäße Erfüllung der Leistungen von der Energieberatung & Ingenieurdienstleistungen Markus Matz ist, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten umfassend und rechtzeitig nachkommt. Die Leistungspflichten von der Energieberatung & Ingenieurdienstleistungen Markus Matz ruhen, solange der Auftraggeber seine vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht erfüllt hat. Dies gilt nicht, wenn die Energieberatung & Ingenieurdienstleistungen Markus Matz die Verzögerung zu vertreten hat.
3. Angaben, welche zur Erstellung der vereinbarten Leistung erforderlich sind, sind unverzüglich an die Energieberatung & Ingenieurdienstleistungen Markus Matz zu leiten; außerdem sind relevante Dokumente auszuhändigen.
4. Kommt die Energieberatung & Ingenieurdienstleistungen Markus Matz mit ihrer Leistungspflicht in Verzug, kann der Auftraggeber entsprechend den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zurücktreten.
Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind in dem in § 8 geregelten Umfang ausgeschlossen.
5. Die Energieberatung & Ingenieurdienstleistungen Markus Matz ist verpflichtet, etwaige Gutachten persönlich zu erstellen. Sofern es für die Durchführung des Auftrages jedoch notwendig ist, kann die Energieberatung & Ingenieurdienstleistungen Markus Matz nach eigenem Ermessen Hilfskräfte und Hilfsmittel heranziehen. Anfallende Kosten für Hilfskräfte, Hilfsmittel oder Laboruntersuchungen sind vom Auftraggeber, ohne vorherige Absprache mit der Energieberatung & Ingenieurdienstleistungen Markus Matz, zu bezahlen. Dies gilt bis zu einem Wert von 250,00€ netto zzgl. geltender Mwst. im Einzelfall. Sofern höhere Kosten anfallen, sind diese mit dem Auftraggeber abzusprechen.
6. Weitere Sachverständige, Fachgutachter oder Energieberater können grundsätzlich nur nach Absprache mit dem Auftraggeber eingeschaltet werden, die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber. Die Energieberatung & Ingenieurdienstleistungen Markus Matz haftet nicht für Gutachten oder Ergebnisse weiterer Sachverständiger, Fachgutachter oder Energieberater.
§ 6 Leistungserschwernis und Unmöglichkeit & Kündigung
1. Eine Vertragskündigung ist grundsätzlich nur aus wichtigem Grund möglich. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Als wichtiger Kündigungsgrund gilt unter anderem, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, seine Zustimmung zur Einsicht verweigert oder der Energieberatung & Ingenieurdienstleistungen Markus Matz keinen Zugang verschafft. Des Weiteren gilt als wichtiger Kündigungsgrund, wenn der Auftraggeber die Energieberatung & Ingenieurdienstleistungen Markus Matz in Ihrer Arbeit behindert oder sein pflichtwidriges Verhalten aufgrund einer Mahnung der Energieberatung & Ingenieurdienstleistungen Markus Matz nicht ändert.
2. Die Energieberatung & Ingenieurdienstleistungen Markus Matz wird von ihrer Leistung freigestellt, falls ihr die Leistungserbringung unmöglich wird. Der Auftraggeber ist in diesen Fällen berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche sind gemäß dem in §8 geregelten Umfang ausgeschlossen.
3. Sollte der Energieberatung & Ingenieurdienstleistungen Markus Matz die Leistungserbringung nur unter erschwerten, vom Auftraggeber zu vertretenden Umständen möglich sein, (z.B. wegen Verletzung seiner Mitwirkungspflichten), ist der Auftraggeber verpflichtet, etwaige Hindernisse nach Aufforderung von der Energieberatung & Ingenieurdienstleistungen Markus Matz zu beseitigen.
Bis zur Beseitigung ruhen die Leistungspflichten von der Energieberatung & Ingenieurdienstleistungen Markus Matz.
Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht innerhalb angemessener Frist nicht nach, ist die Energieberatung & Ingenieurdienstleistungen Markus Matz berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag zu kündigen. Der Auftraggeber hat in diesem Falle bereits erbrachte Leistungen auf der Basis der aufgewendeten Zeit mit einem Stundensatz von 110,00 EURO zzgl. Umsatzsteuer zu entgelten. Weitergehende Rechte von der Energieberatung & Ingenieurdienstleistungen Markus Matz bleiben hiervon unberührt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt / Urheberrecht
1. Die von der Energieberatung & Ingenieurdienstleistungen Markus Matz gelieferte Leistung bleibt Eigentum von der Energieberatung & Ingenieurdienstleistungen Markus Matz bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, bei Unternehmern bis zur Erfüllung sämtlicher gegen ihn bestehenden Forderungen.
Ist der Auftraggeber Verbraucher, darf er über die gelieferte Leistung bis zu deren vollständiger Bezahlung nicht verfügen.
2. Der Auftraggeber darf das von ihm in Auftrag gegebene Gutachten bzw. den Bericht nur zu dem in der Auftragserteilung festgelegten Zweck verwenden. Vervielfältigung und Veröffentlichungen eines Gutachtens bzw. Berichtes sind nur dann möglich, wenn die Energieberatung & Ingenieurdienstleistungen Markus Matz ihr schriftliches Einverständnis gegeben hat.
Die Energieberatung & Ingenieurdienstleistungen Markus Matz hat an allen von ihr erstellten Berichten, Gutachten, Ausweisen und sonstigen Skizzen, Zeichnungen, Plänen und Schriftstücken ein Urheberrecht.
Sollte der der Auftraggeber den Bericht, das Gutachten, den Ausweis oder sonstige von der Energieberatung & Ingenieurdienstleistungen Markus Matz erstellte Unterlagen ohne die Einwilligung der Energieberatung & Ingenieurdienstleistungen Markus Matz an Dritte weitergeben, so übernimmt er persönliche Haftung für Schäden Dritter, die aufgrund des Gutachtens/Berichtes/Ausweises entstehen. Er stellt die Energieberatung & Ingenieurdienstleistungen Markus Matz von Haftungsansprüchen Dritter frei.
§ 8 Haftung
1. Die Energieberatung & Ingenieurdienstleistungen Markus Matz schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.
2. Eine etwaige Haftung für Vertragspflichtverletzungen ist auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren und nicht vom Auftraggeber beherrschbaren Schadens beschränkt. Der Höhe nach ist ein etwaiger Schadensersatzanspruch beschränkt auf das Dreifache des Gesamtbetrages der vereinbarten Vergütung; die Haftungssumme ist auf die Deckungssumme der Versicherung für Sach- und Vermögensschäden der Energieberatung & Ingenieurdienstleistungen Markus Matz auf maximal EURO 500.000,00 begrenzt. Eine weitergehende Haftung oder eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Die Haftungsbeschränkung gem. diesem Absatz gilt auch für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von der Energieberatung & Ingenieurdienstleistungen Markus Matz.
3. Die Energieberatung & Ingenieurdienstleistungen Markus Matz ist fachkundig auf dem Gebiet des energiesparenden Bauens und Sanierens. Sie ist kein Baufinanzierungsberater oder Berater über alle für ein Vorhaben in Frage kommenden Fördermöglichkeiten. Es ist daher nicht die Aufgabe der Energieberatung & Ingenieurdienstleistungen Markus Matz bzw. sie ist nicht verpflichtet, den Auftraggeber über alle relevanten und für das Bauvorhaben in Frage kommenden Fördermöglichkeiten bzw. Finanzierungen aufzuklären. Rechtsverbindliche Auskünfte über Fördermittel und Finanzierungen kann der Auftraggeber von den dafür zuständigen Organisationen erlangen, beispielsweise BAFA, KfW oder Banken für Immobiliendarlehen erlangen.
4. Die Energieberatung & Ingenieurdienstleistungen Markus Matz haftet für Verletzungen der von ihr geschuldeten Pflichten entsprechend der Beauftragung sowie nach den Vorschriften des BGB. Für darüber hinaus gehende Gefälligkeiten, Empfehlungen und Ratschläge haftet die Energieberatung & Ingenieurdienstleistungen Markus Matz nicht.
§ 9 Zahlungsbedingungen
1. Rechnungen von der Energieberatung & Ingenieurdienstleistungen Markus Matz sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf das auf der Rechnung angegebene Geschäftskonto von der Energieberatung & Ingenieurdienstleistungen Markus Matz geleistet werden. Der Rechnungsbetrag wird mit dem Datum der Rechnungsstellung oder mit Übergabe des Berichtes oder dergleichen fällig.
2. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die Energieberatung & Ingenieurdienstleistungen Markus Matz berechtigt, die Arbeiten am aktuellen Projekt bis zum Zahlungseingang einzustellen. Im Verzugsfall ist die Energieberatung & Ingenieurdienstleistungen Markus Matz berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen
§ 10 Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort, Datenschutz
1. Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrage Gerichtsstand Königs Wusterhausen.
3. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von der Energieberatung & Ingenieurdienstleistungen Markus Matz. Bei Verbrauchern bleiben die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände hiervon unberührt.
4. Die Energieberatung & Ingenieurdienstleistungen Markus Matz ist berechtigt, die im Zusammenhang der Geschäftsbeziehung enthaltenen Daten des Auftraggebers im Rahmen der Datenschutzgesetze zu speichern. Der Auftraggeber erteilt der Energieberatung & Ingenieurdienstleistungen Markus Matz hierzu ausdrücklich sein Einverständnis. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte ist ausgeschlossen.
§ 11 Schlussbestimmungen
1. Sollte die Energieberatung & Ingenieurdienstleistungen Markus Matz in Folge Arbeitskampf, höherer Gewalt, Krieg, Aufruhr, Epidemischer Notlagen, Naturkatastrophen oder anderen für den Auftragnehmer unabwendbaren Umständen gehindert sein, seine vertraglichen Leistungen zu erbringen, ist die Energieberatung & Ingenieurdienstleistungen Markus Matz für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von der Pflicht zur Leistung befreit. Die Ausführungsfristen verlängern sich entsprechend.
Sieht sich die Energieberatung & Ingenieurdienstleistungen Markus Matz aus den vorstehend genannten Gründen an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert, wird sie dies unverzüglich dem Auftraggeber anzeigen. Sobald zu übersehen ist, zu welchem Zeitpunkt die Arbeiten wiederaufgenommen werden können, wird die Energieberatung & Ingenieurdienstleistungen Markus Matz dies dem Auftraggeber mitteilen.
2. Soweit Arbeiten in den Räumen des Auftraggebers durchgeführt werden, sind von der Energieberatung & Ingenieurdienstleistungen Markus Matz und seinen Mitarbeitern die beim Auftraggeber geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften sowie Ordnungsbestimmungen einzuhalten.
3. Für diesen Vertrag ist deutsches Recht gültig. Ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Parteien Königs Wusterhausen. Der Erfüllungs- und Leistungsort ist Wildau.
4. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vereinbarung gilt zwischen den Parteien eine Regelung als vereinbart, die der unwirksamen wirtschaftlich gleich ist.
Wildau, den 01.03.2022
Markus Matz
ENERGIEBERATUNG & INGENIEURDIENSTLEISTUNGEN MARKUS MATZ
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